Barrierefreies Bauen
Die Definition des Begriffes "Behinderung" wird je nach Quelle sehr unterschiedlich definiert. Eine genaue Festlegung, welche Definition wann, wie
bzw. wo angewendet bzw. verwendet werden soll, besteht nicht. Die deutsche Rechtsprechung bietet folgende Quellen:
• Die Erklärung nach „§ 3 Behinderung“ des Behindertengleichstellungsgesetzes lautet wie folgt:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
• Das Sozialgesetzbuch IX definiert in Teil 1, Kapitel 1 „§ 2 Behinderung“ jedoch:
"(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
International definierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO, engl. World Health Organization), die als Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen zuständig ist, in der „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICIDH-2) 2001 den im Deutschen üblichen Begriff "Behinderung" anhand der im Englischen üblichen Begriffe wie folgt:
• Schädigung:
Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder -struktur im Sinne einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes.
• Beeinträchtigung der Aktivität:
Aus der Schädigung resultierende Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, eine Aufgabe oder Tätigkeit durchzuführen.
• Beeinträchtigung der Partizipation:
Ein nach Art und Ausmaß bestehendes Problem einer Person bezüglich ihrer Teilhabe in einem Lebensbereich bzw. einer Lebenssituation.
• Umweltfaktoren:
Sie beziehen sich auf die physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der die Menschen ihr Leben gestalten.
Eine weitere, jedoch nur europäische Definition enthält die so genannte „Erklärung von Barcelona“, die am 24.03.1995 anlässlich des Europäischen Kongresses "Die
Stadt der Behinderten" unterzeichnet wurde.
Begriffe wie Barrierefreiheit, Barrierefreiheit - bedingt rollstuhlgerecht, Bewegungsfläche, Einbauten und weitere sind teilweise in den Normen DIN 18024, DIN 18025
und DIN 18040 definiert. Begriffe wie Barriere, barrierearm, behindertengerecht, behindertenfreundlich, rollstuhlgerecht und rollstuhlfreundlich werden bei der Beschäftigung mit dem Thema
barrierefreies Bauen immer wieder gebraucht, sollten jedoch aufgrund ihrer ungenauen Definitionen geprüft und teilweise vermieden bzw. ersetzt werden.
Demographische Entwicklung
Funktionseinschränkungen
Das barrierefreie Bauen im Sinne einer zunächst allgemeinen Anpassung an übliche Einschränkungen ist für alle Menschen gleichermaßen von Vorteil, für solche mit
Behinderungen allerdings unerlässlich. Um vor allem beim Bauen im Bestand eine größtmögliche Zufriedenheit beim Betroffenen zu erreichen ist es dringend notwendig, sich über die üblichen
Funktionseinschränkungen und die erforderlichen Anpassungen bewusst zu werden. Fähigkeiten und Einschränkungen
Menschen haben unterschiedliche Fähigkeiten, wie beispielsweise
• angeborene Fähigkeiten,
• altersbedingte Fähigkeiten,
• krankheitsbedingte Fähigkeiten und
• unfallbedingte Fähigkeiten, aufgrund derer es zu Einschränkungen in unterschiedlichen Bereichen, wie z. B. der
• sensorischen Fähigkeiten (Sinneswahrnehmung),
• kognitiven Fähigkeiten (Erkenntnis und mentale Verarbeitung) und/oder
• motorischen Fähigkeiten (Bewegung)kommen kann.
Diese Einschränkungen können zeitweilig, aber auch dauerhaft sein.
Sensorische Einschränkungen
Die sensorische Wahrnehmung erfolgt über die Sinne; zu den Funktionseinschränkungen gehören:
• optische Einschränkungen (Augen), wie Seheinschränkung / Sehbehinderung,
• akustische Einschränkungen (Ohren), wie Hörbehinderung / Gehörlosigkeit,
• haptische Einschränkungen (Fühlen, Tasten),
• olfaktorische Einschränkungen (Riechen) und
• gustatorische Einschränkungen (Schmecken).
Der zur Erfassung unserer Umwelt wichtigste Sinn, also der Sensor, der die Primärinformationen wahrnimmt, ist bei uns das Sehen. Daher ist es besonders wichtig,
optische Informationen kontrastreich und in ausreichender Größe zu vermitteln. Dies ist neben textlichen oder grafischen Darstellungen, wie Schildern und Bedientableaus, auch für Öffnungen, wie
Türen oder Durchgänge, vertikalen Kanten, wie Treppenabsätze und Bedieneinrichtungen, wie Schalter und Ruftaster, wichtig. Akustische Informationen, die neben den optischen in der Hierarchie
unserer Wahrnehmung den zweiten Platz einnehmen, sollten vor allem in ihrer Lautstärke und Tonlage auf die Umgebungsgeräusche abgestimmt werden. Haptische Informationen sind eine wichtige
Alternative zur optischen Wahrnehmung von Informationen. Sie können durch unterschiedlich strukturierte (meist Boden-)Beläge vermittelt werden. Der Geruchssinn dient eher unbewusst unserer
Wahrnehmung von Informationen, ist allerdings ein wichtiger Gefahrenindikator, da wir z. B. einen Brand am ehesten durch den Geruch und dann erst durch eine evtl. Rauchentwicklung wahrnehmen. Bei
der Gestaltung der eigenen Wohnung blinder Menschen dienen jedoch auch bewusst gesetzte "Duftmarken", z. B. durch Pflanzen, der Orientierung.Einzig der Geschmackssinn spielt sowohl bei unserer
Wahrnehmung der Umwelt als auch beim (barrierefreien) Bauen eine unbedeutende Rolle.
Seheinschränkung / Sehbehinderung
In Deutschland gelten Menschen als sehbehindert, wenn ihre Sehleistung in der Fern- oder Nahsicht mit Korrekturgläsern zwischen 20 und 30 % der Norm beträgt oder
trotz höherer Sehleistung eine entsprechende Einschränkung des Gesichtsfeldes besteht. Hochgradig sehbehindert ist wer eine Sehleistung zwischen 5 und 2 % hat. Dabei ist immer das bessere Auge
maßgebend. Nicht alle angeborenen Seheinschränkungen und durch eine Krankheit oder einen Unfall erworbenen Seheinschränkungen, die Sehnerv, Hornhaut, Netzhaut oder Linse betreffen, können durch
Gläser korrigiert werden.
Zu den weit verbreiteten Seheinschränkungen bzw. Sehbehinderungen gehören Blindheit, Grauer Star, Grüner Star, Makula-Degeneration, diabetische Retinopathie,
Retinopathia Pigmentosa, Netzhautablösung, Albinismus und Achromatopsie.
Hörbehinderung / Gehörlosigkeit
Eine angeborene Hörbehinderung ist oft mit einer Sprachstörung verbunden, da der Betroffene nicht ausreichend hört, was er selbst oder andere sprechen.
Erforderliche Anpassungen:
• ausgeglichene raumakustische Bedingungen schaffen, um die Verständlichkeit von Geräuschen und Lauten zu verbessern, schallmindernde Maßnahmen gegen erhöhten Lärm von draußen (z. B. Straßenlärm) vorsehen,
• Räume hell, nicht blendend und schattenlos ausleuchten, um das Ablesen von den Lippen zu erleichtern,
• akustische Signale (z. B. Klingel, Telefon) durch optische Signale (z. B. Blinklicht).
Blindheit und Gehörlosigkeit
Bei einem Ausfall beider Sinnesorgane nimmt die betroffene Person ihre Umwelt ausschließlich durch Tasten und Riechen wahr.
Erforderliche Anpassungen:
• Gefahrenquellen vermeiden (z. B. Stufen, Schwellen, Kanten),
• Orientierungsmöglichkeiten durch taktile Elemente und Leitsysteme schaffen (z. B. Wechsel von Materialstrukturen)
• glatte, gut zu reinigende Wandoberflächen vorsehen, um hygienische Bedingungen zu schaffen und die Verletzungsgefahr gering zu halten (z. B. keinen rauen Putz verwenden),
• zusätzliche Orientierungsmöglichkeiten durch Geruchsinseln vorsehen (z. B. Pflanzen in Fluren).
Motorische Einschränkungen
Motorische Einschränkungen, also Funktionseinschränkungen, die den Bewegungsablauf betreffen, können sehr vielfältige Ursachen und Auswirkungen haben. Sie können
angeboren sein, im frühen Kindesalter, im fortgeschrittenen Alter, aber auch jederzeit durch Krankheiten und Unfälle entstehen.
Die daraus entstehenden erforderlichen Anpassungen können sehr unterschiedlich bis hin zu widersprüchlich sein.
Die typischen motorischen Einschränkungen entstehen aufgrund
• cerebraler Schäden mit Auswirkungen auf die Motorik,
• Schäden an der Wirbelsäule bzw. am Rückenmark,
• Schäden des Muskelapparates,
• fehlende oder geschädigte Gliedmaßen und
• Schäden im Bereich des vegetativen Nervensystems.
Weitere motorische Einschränkungen sind
• Kleinwuchs / Großwuchs
Cerebrale Schäden
Der verbeitetste cerebrale Schaden, der nicht angeboren ist bzw. im frühen Kindesalter entsteht (Infantile Cerebralparese -CP) ist der Schlaganfall mit einer halbseitigen Lähmung (Hemiparese) als Folge. Abgesehen davon entstehen spastische Lähmungen auch aufgrund von Krankheiten oder Unfällen.
Allen Cerebralschädigungen gemein ist die Neigung zu Störungen der Bewegungskoordination, die jedoch nicht mit einer Einschränkung der intellektuellen
Leistungsfähigkeit verbunden sein müssen. Die Funktionseinschränkungen im Einzelfall hängen von der Art der Grundkrankheit oder Schädigung und dem Zeitpunkt des Schadensereignisses ab. So treten
z. B. Koordinationsstörungen, spastische Lähmungen einer oder mehrerer Gliedmaßen oder einer Körperseite auf.
Erforderliche Anpassung:
je nach dem Grad der Behinderung muss die Wohnung DIN 18040-R entsprechen, wobei man bei einer Umbaumaßnahme die Anforderungen der DIN 18040-1 sofort mit berücksichtigen sollte, um im Bedarfsfall eine erneute bauliche Maßnahme ausschließen zu können.
Schäden an der Wirbelsäule bzw. am Rückenmark
Schäden an der Wirbelsäule führen häufig zu Querschnittslähmungen, von denen je nach Verletzungshöhe entweder nur die unteren Extremitäten (Paraplegie) oder auch die
oberen Extremitäten (Tetraplegie) betroffen sind. In einigen Fällen betrifft die Lähmung nur die oberen Extremitäten.Bei einer Querschnittslähmung kann es zu motorischen und/oder sensorischen
sowie vegetativen Funktionsausfällen, -störungen oder -einschränkungen aufgrund einer Beschädigung des Rückenmarks und/oder im Wirbelkanal verlaufender Nervenstränge kommen. Die einzelnen
Störungen können jeweils in unterschiedlichen Ausmaßen (komplett oder inkomplett) auftreten.
Erforderliche Anpassung:
die Anforderungen der DIN 18040-1 müssen eingehalten werden. Um die bequeme Benutzung der barrierefreien, mit einem Elektrorollstuhl inkl. evtl. zusätzlich
notwendiger Geräte zu sichern, sollte bedacht werden, dass die DIN Mindestmaße enthält.
Kleinwuchs / Großwuchs
kann eine Folge von krankhaften Wachstumsstörungen oder auch natürlich altersbedingt bei Kindern und alten Menschen sein. Greifhöhen von Bedieneinrichtungen, bspw. an Aufzügen oder Klingeltafeln, an Automaten für Fahrscheine, Bargeld und dergleichen, können zu ausschließenden Faktoren werden. Andererseits mag das Aufhängen von Zigarettenautomaten außerhalb der Reichweite von Kindern auch eine sinnvolle Absicht intendieren.
Erforderliche Anpassung:
Wegen der kleinen Körpermaße sind der Greifbereich und die Sichthöhe begrenzt. Individuell ist auf notwendige Höhen zu achten (z. B. Fensterbrüstung, Möbel). Darüber hinaus erhöhen sich die Stellflächen für Schränke, da Oberschränke bzw. die oberen Fächer nicht erreichbar sind. DIN 18040, Teil 2 wird diesen Anforderungen gerecht.
Schäden des vegetativen Nervensystems
Das vegetative Nervensystem steuert die lebenserhaltenden Funktionen. Durch eine Schädigung des Rückenmarks und die dadurch gestörte Reflexaktivität können folgende Funktionsbeeinträchtigungen entstehen:
• Blasen- und Darmfunktionen,
• Sexualfunktionen,
• Blutkreislauf und
• Regulation der Körpertemperatur.
Zu den typischen Erkrankungen des vegetativen Nervensystems gehören:
• Multiple Sklerose (MS)
• Poliomyelitis (Polio)
• Degenerative und entzündlich-rheumatische Erkrankungen an Wirbelsäule und Gelenken
• Brüche und Verletzungen der Wirbelsäule
• Spina bifida (SB)
• Dysmelie (Fehlbildungen der Gliedmaßen)
• Progressive Muskeldystrophie (MD)
Kognitive Einschränkungen
Kognitive Einschränkungen entstehen aufgrund von Schädelhirnverletzungen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen, aber auch durch Intoxikationen wie Drogenmissbrauch. Zu den Einschränkungen der cerebralen Leistungsfähigkeit gehören
• die Wahrnehmung,
• das Erkennen,
• das Erinnern,
• das Denken,
• das Schlussfolgern und
• und das Urteilen.
Daraus können sich folgende Einschränkungen ergeben:
• Gedächtnisstörungen,
• Denkstörungen,
• Unfähigkeit zur Abstraktion,
• Verlust der sozialen Fähigkeiten,
• Rigidität (Starrsinn) und
• starken Persönlichkeitsveränderungen.
Kognitive Einschränkungen unterscheiden sich von anderen Funktionseinschränkungen dadurch, dass man sie den Betroffenen nicht direkt ansieht. Bei baulichen
Anpassungen sollte vor allem bedacht werden, dass die pflegende Person, bei der es sich meist um den Partner handelt, einen persönlichen Rückzugsbereich (Individualraum) innerhalb der Wohnung
benötigt, da die Persönlichkeitsveränderungen der Betroffenen eine starke psychische Belastung darstellen. Sonstige bauliche Maßnahmen haben auf den Verlauf solcher Erkrankungen und
altersbedingten Einschränkungen, wie Demenz, die zu Orientierungslosigkeit, Erinnerungsverlusten, Sprachstörungen und Wahnvorstellungen führen, keinerlei Einfluss.
Barriereformen
Aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses, eines Unfalls oder einer Krankheit kommt es oft unverhofft zu Barrieren in der eigenen Wohnung, dem Wohnumfeld, aber
auch dem öffentlichen Raum. Um diese "neuen" Hindernisse überwindbar zu machen, muss der Lebensraum barrierefrei gestaltet werden, was zunächst voraussetzt die vorhandenen/entstandenen und
möglichen Formen von Barrieren zu erkennen, um anschließend für ihre Vermeidung zu sorgen.
Zu den Formen von Barrieren gehören:
• Vertikale Barrieren
• Horizontale Barrieren
• Räumliche Barrieren
• Anthropometrische Barrieren
• Ergonomische Barrieren
• Sensorische Barrieren
Vertikale Barrieren
Zu den vertikalen Barrieren zählen Höhenunterschiede, die sowohl für gehbehinderte und ältere Menschen als auch Rollstühle und Kinderwagen zu Hindernissen werden können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Stufen, Bordsteinkanten, Schwellen, aber auch den Einstieg in Dusche oder Badewanne. Eine Vermeidung vertikaler Barrieren ist durch eine schwellenlose Gestaltung des Wohnraumes und des Umfeldes möglich. Unvermeidbare Höhendifferenzen sollten mit Rampen oder angemessenen Hilfsmitteln, wie Liften und Aufzügen, überwindbar gemacht werden. Während eine Vermeidung solcher vertikaler Barrieren im Wohnbereich inzwischen sowohl im Neubau als auch bei Umbauten im Baubestand problemlos möglich ist, stellt die barrierefreie (Um-)Gestaltung des öffentlichen Raumes einen Widerspruch in sich dar, da eine schwellenlose Ausbildung, z. B. einer Bordsteinkante, dem Gehbehinderten zwar eine Barriere nimmt, dem Sehbehinderten jedoch eine gibt, da er durch die Vermeidung einer deutlichen Ausbildung von Kanten eine wichtige Orientierungshilfe verliert. Zur Vermeidung solcher Konflikte empfiehlt es sich bei einer barrierefreien Gestaltung immer zwei Sinne anzusprechen.
Horizontale Barrieren
Zu den horizontalen Barrieren zählen zu gering dimensionierte Durchgänge wie Türen und Flure. Sie werden vor allem für Menschen mit einer Gehbehinderung, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, zu unüberwindbaren Barrieren. Räumliche BarrierenZu den räumlichen Barrieren zählen zu geringe bzw. fehlende Bewegungsflächen durch zu kleine Räume und fehlenden Platz vor Sanitärobjekten und in Küchen. Sie werden vor allem bei Menschen mit einer Gehbehinderung oder Bewegungsstörung, vor allem aber für Rollstuhlfahrer, zu einer Barriere. Eine Vermeidung räumlicher Barrieren ist nur dort möglich, wo genug Platz zur Verfügung steht. Während im Neubau barrierefreien Wohnungen mehr Platzbedarf zugeschrieben wird als "normalen" Wohnungen, führt ein Umbau einer kleinen oder auch verwinkelten Wohnung im Baubestand oft zu erheblichem Aufwand.
Anthropometrische Barrieren
Zu den anthropometrischen Barrieren gehören Bedienelemente, wie (Tür-)Griffe oder Sanitärobjekte, die zu hoch oder zu niedrig angebracht sind und visuelle Informationselemente, wie z. B. Türklingeln, Hausnummern, Bedientableaus in Aufzügen, die in den falschen Montagehöhen angebracht sind. Eine Vermeidung dieser anthropometrischen Barrieren ist außerhalb des eigenen Wohnbereichs oft mit großen Schwierigkeiten verbunden, da die "richtige" Höhe solcher Elemente dem Einzelnen, also individuell angepasst werden sollte. Während Sanitärobjekte bis hin zu ihren Armaturen inzwischen höhenverstellbar sind, Griffe in verschiedenen Größen angeboten werden, stellt sich bei visuellen Informationselementen die Frage der "richtigen" Höhe. Für Rollstuhlfahrer, Kleinwüchsige und Kinder ist eine Anbringung solcher Elemente in geringer Höhe sinnvoll, für Sehbehinderte und Blinde stellt eine Montage in einer ungewohnten Höhe, die nicht dem normalen "Griffbereich" entspricht, wiederum eine Barriere dar.
Ergonomische Barrieren
Zu den ergonomischen Barrieren gehören fehlende oder unzureichende Bedienhilfen an Treppen und in Fluren, Türen, Möbeln und im Sanitärbereich, die den behinderten und/oder älteren Menschen überfordern können. Meist handelt es sich dabei um fehlende Handläufe, sowohl im Bereich geneigter als auch ebener Flächen, zu lange Treppen bzw. Rampen ohne fehlende Sitzgelegenheit bzw. Podest, fehlende Haltegriffe im Bereich des WC's, fehlende Sitzgelegenheit in der Dusche u. Ä. Während sich Griffe, Türdrücker, anstatt Türknaufe und Handläufe auch - vorausgesetzt es steht ausreichend Platz zur Verfügung - nachträglich anbringen lassen, führt die Erstellung von Sitzgelegenheiten im Bereich von Treppen außerhalb der eigenen Wohnung, wo man sich auch eines speziellen Treppenlifts bedienen könnte, zu starken baulichen Eingriffen, die nicht immer möglich bzw. erwünscht sind.
Sensorische Barrieren
Zu den sensorischen Barrieren gehören einerseits eine unzureichende Gestaltung des Umfeldes mit Beleuchtung und Farben, die Sehbehinderte als Barriere empfinden und
andererseits das Fehlen von optischen Hinweisen für Hörgeschädigte. Eine klare Gestaltung vor allem im Bereich von Eingängen, Zugängen und Fluren ist daher ein wesentlicher Bestandteil des
barrierefreien Bauens. Bei der Beleuchtung muss dabei vor allem auf die Leuchtdichte und den Leuchtdichtekontrast geachtet werden.